Osnabrücker Gespräch zum Unternehmensrecht am 28. Januar 2026, 17:30 Uhr (hybrid)
- in der Cafeteria des Juridicums (Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück)
- als Webinar auf Zoom
des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück und des Centrum für Unternehmensrecht (CUR Osnabrück) in Kooperatrion mit dem INSTITUT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG IN WESER-EMS UND BREMEN E.V.
Generalthema:
Asset Protection – Zwischen Wissenschaft und Gestaltungspraxis
Vortrag 1
»Catch Me If You Can? Grundlagen, Funktionen und rechtliche Grenzen privaten Vermögensschutzes«
Dr. Felix Aiwanger, Wiss. Ref., Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
Vortrag 2
»Strategien des Vermögensschutzes in der Gestaltungspraxis«
Maike Tallen, Vorstandsvorsitzende des INSTITUT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG IN WESER-EMS UND BREMEN e.V. (IFIS)
Die Teilnahmegebühr beträgt 50,- € (42,02 € zzgl. USt.). Für Mitglieder des CUR e.V. und deren Beschäftigte sowie Angehörige der Universität und des öffentlichen Dienstes ist die Teilnahme kostenfrei. Fachanwälten wird auf Wunsch ein Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO ausgestellt.
Um uns die Organisation zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, sich bis zum 26. Januar 2026 anzumelden. Bitte nutzen Sie die elektronische Anmeldung auf der Homepage des CUR: www.cur.uni-osnabrueck.de/veranstaltungen.
SAVE THE DATE !
9. Osnabrücker Insolvenzrechtstag 2026
Wann: 18.09.2026, 8:00 bis 18:00 Uhr
Wo: European Legal Studies Institute (ELSI), Universität Osnabrück, Süsterstraße 28, Osnabrück
Fortbildungsstunden nach FAO!
Es entstehen Kosten für Räume und externe Referenten. Wir erbitten daher um die Zahlung einer Umlage in Höhe von 169 EUR pro Teilnehmer bzw. in Höhe von 10 EUR von Studierenden/Referendaren, jeweils ohne Rechnung/Beleg auf das Konto des INSTITUT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG IN WESER-EMS UND BREMEN e.V. Die Zahlung ist Voraussetzung dafür eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO zu erhalten.
Im Falle der verbindlichen Anmeldung werden dem Teilnehmer bei Nichterscheinen etwaige hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (dieses gilt auch für Abmeldungen weniger als 14 Tage vor dem 18.09.2026).